Von Energieeffizienz über nachhaltige Mobilität bis zum schnellen Internet: So vielseitig wie die Bedürfnisse unserer Kunden ist auch unser Angebot.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Abschaltung handelt. Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch keinen Strom haben. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.
Wenn Ihre Nachbarn auch keinen Strom haben, ist Ihr Gebiet wahrscheinlich von einer Störung des Netzes betroffen. Unser Überwachungssystem zeigt uns nicht alle Störungen an. Rufen Sie uns daher bitte an (Tel. 031 321 31 11). Der Pikettdienst von Energie Wasser Bern ist rund um die Uhr erreichbar. Teilen Sie uns Ihre Beobachtungen mit. Das hilft uns, den Fehler rascher zu finden.
Bei Störungen im übergeordneten Stromtransportnetz kann die automatische Abschaltung von Teilen der Stromversorgung nötig werden. Diese Massnahme heisst automatischer frequenzabhängiger Lastabwurf und wird europaweit koordiniert. Damit soll ein grossflächiger, langanhaltender Stromausfall ("Blackout") verhindert werden.
Achtung: Die Agglomerationsgemeinden der Stadt Bern werden von der BKW versorgt (ohne die Stadt Bern): Tel. 0844 121 175. Wenn nur Ihre Wohnung ohne Strom ist, liegt der Fehler sehr wahrscheinlich in den Hausinstallationen. Kontrollieren Sie Ihre Sicherungen und den Schutzschalter (FI). Wenn Sie den Fehler nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung oder an Ihren persönlichen Installateur. Machen Sie sich mit den Funktionen und Beschriftungen der Sicherungen, Automaten und Schaltern in Ihrem Haus vertraut. So wissen Sie Im Notfall Bescheid. Drucken Sie diese Seite aus, damit Ihnen die Telefonnummern der Pikettstellen jederzeit - auch bei Stromausfall - zur Verfügung stehen.
Störungen an der Strassenbeleuchtung können Sie uns auch per E-Mail mitteilen. Teilen Sie uns bitte Beobachtungsort, -datum und -zeit mit. Wir sind Ihnen für solche Hinweise dankbar.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Unterbrechung handelt.
Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch keine Fernwärme beziehen. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.Wenn Ihre Nachbarn auch keine Fernwärme beziehen können, ist Ihr Gebiet wahrscheinlich von einer Störung des Netzes betroffen. Rufen Sie uns daher bitte an (Tel. 031 321 31 11). Der Pikettdienst von Energie Wasser Bern ist rund um die Uhr erreichbar.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Unterbrechung handelt. Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch kein Gas beziehen. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.
Nein, der Glasfaseranschluss benötigt keinen Strom. Die Kundenendgeräte wie zum Beispiel Router oder TV-Boxen benötigen einen Stromnetzanschluss.
Nein, denn im benachbarten Ausland, besonders in Italien, Österreich und Deutschland ist bereits eine gute Infrastruktur vorhanden. Andere europäische Länder wie z. B. Niederlande, Tschechien, Frankreich und Spanien wollen sich anschliessen.
Von Kontingentierungen, also mengenmässigen Beschränkungenen des Gasverbrauchs, sind Haushalte und grundlegende soziale Dienste (wie z.B. Spitäler und Altersheime) geschützt. Mehr Infos finden Sie im Faktenblatt Gas-Mangellage des Bundes.
Nein, der einzelne ZEV Teilnehmer ist nicht mehr Kunde des Verteilnetzbetreibers. Alle Fragen der Teilnehmer bezüglich der Stromlieferung müssen sie dem Grundeigentümer bzw. dem ZEV-Vertreter stellen.
Das hängt vom jeweiligen Einspeisemodell ab. Wenn Sie den PV-Strom hinter dem Zählpunkt einspeisen, dann nutzen sie ihn zuerst als Eigenverbrauch selbst. Nur überschüssiger Strom wird dann ins Netz eingespeist. Wenn Sie einen eigenen Zählpunkt für die PV-Anlage haben, mit der Sie direkt ins Netz einspeisen, ist das eine wirtschaftliche PV-Anlage und Sie können nicht vom Eigenverbrauch profitieren.
Das hängt vom jeweiligen Einspeisemodell ab. Wenn
Sie den Fotovoltaik-Strom hinter dem Zählpunkt einspeisen, dann nutzen sie
ihn als Eigenverbrauch selbst. Nur überschüssiger Strom wird dann ins Netz
eingespeist.
Es gibt die Sofortkontingentierung und die Kontingentierung. Die
Sofortkontingentierung wird kurzfristig verordnet und dauert einen Tag. Berechnung
des Kontingents, Umsetzung der Massnahmen und Erfolgskontrolle sind in der
Eigenverantwortung der betroffenen Betriebe. Die «reguläre» Kontingentierung dauert einen Monat. Die Kontingente werden
durch den VNB berechnet und im Auftrag der Wirtschaftlichen Landesversorgung an
die betroffenen Betriebe verschickt. Sowohl von der Sofortkontingentierung wie auch der Kontingentierung sind
Grossverbraucher, sprich Betriebe mit einem Jahresverbrauch von mehr als
100'000 kWh betroffen.
Kontaktieren
Sie bitte die MOVE-Helpline unter Tel. 0800 29 29 29
Strommangellage bedeutet, dass wir unseren Verbrauch über eine
gewisse Zeit (Wochen bis Monate) reduzieren und einschränken müssen, damit
es nicht zu Stromausfällen kommt. Wenn wir es schaffen, die Kontingente
einzuhalten, hat es zu jedem Zeitpunkt Strom, der nutzbar ist – nur
weniger als im Normalfall. Sollten die Kontingente nicht eingehalten
werden, kann es zu einer Verschärfung der Lage und in der Folge zu zyklischen
Abschaltungen kommen.
Man unterscheidet zwischen Schluss- und Abnahmekontrollen. Die Schlusskontrolle wird durch den Elektroinstallateur durchgeführt, bei Installationen mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis braucht es zusätzlich eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan.
Nein,
der Rollout erfolgt im Rahmen des normalen Netzbetriebes und hat für die
Kundinnen und Kunden keine Zusatzkosten zur Folge.
In diesen Gebieten werden wir Perimeter mit hoher Wärmedichte sowie grosse Liegenschaften vertieft analysieren und die Möglichkeit von kleineren Wärmeverbünden bzw. von standardisierten Wärmelösungen prüfen. Der Ersatz einer Heizung liegt jedoch immer in der Verantwortung der jeweiligen Liegenschaftsbesitzer*innen. Falls wir keine Lösung anbieten – beispielsweise bei Einfamilienhäusern – kann die Energieberatung der Stadt Bern bei der Suche nach einer optimalen Lösung oder Ansprechperson unterstützen.
Ja, ein weiterer Vorteil eines Erdgasfahrzeuges. Biogas wird aus einheimischen Abfällen (Kompost, Klärschlamm, Schlachtabfällen) gewonnen. Es ist CO2-neutral und erneuerbar.
Das Homeoffice ist nur bedingt eine Option, weil auch im
Homeoffice Strom verbraucht wird. Einfach zu Hause statt am Arbeitsplatz. Das
heisst: Homeoffice ist nicht unbedingt ein Beitrag zum Stromsparen. Erst wenn
beispielsweise der öffentliche Verkehr reduziert werden kann, weil viele
Personen im Homeoffice arbeiten, kann in der Summe Strom gespart werden.
Im Fall von Netzabschaltungen ist eine «Inhouse»-Nutzung der
Stromproduktion grundsätzlich möglich (soweit technisch umsetzbar). Allerdings
sind dabei die technischen Restriktionen und Vorgaben des Verteilnetzbetreibers
(VNB) zu berücksichtigen resp. zu befolgen. Ausserdem sind die meisten
Photovoltaik-Anlagen nicht autarkiefähig; das heisst sie schalten sich selber aus,
wenn sie vom Netz kein Wechselstromsignal mehr bekommen und produzieren in der Folge
keinen Strom mehr.
Nein, alle Kunden erhalten physikalisch das gleiche Produkt. Wer Biogas bezieht, kauft mit dem Beitrag einen ökologischen Mehrwert, nämlich erneuerbare und CO2-neutrale Energie in Form von Biogas. Diese Menge an Biogas wird einerseits in der ara bern produziert und ins Erdgas-Netz von Energie Wasser Bern eingespeist. Die Schweizerische Oberzolldirektion überwacht die Mengenbilanzierung. Weitere Mengen stammen aus dem europäischen Ausland. Auch diese Mengen werden in einem anerkannten Register geführt und nur für Energie Wasser Bern abgebucht. Diese Art und Weise der Bilanzierung hat sich im Bereich Ökostrom bereits bewährt.
Die Bewirtschaftungsmassnahmen gelten für alle Endverbraucher,
welche direkt oder indirekt am öffentlichen Elektrizitätsnetz angeschlossen
sind. Mit der Produktion aus Ihrer Stromerzeugungsanlage helfen Sie so mit, den
Versorgungsengpass zu mildern.
Die Kontingentierung, die zugestellt wird, muss eingehalten
werden. Es gilt ausnahmslos für alle gleich
Was die Verteilnetzbetreiber (VNB) betrifft, ja. Diese haben
Konzepte erstellt, wie sie mit einer Strommangellage umgehen
werden. Bei Grossverbrauchern ist dies von Fall zu Fall (Detailhandel,
Chemie, Banken, Dienstleister etc.) unterschiedlich und kann nicht einheitlich
beantwortet werden.
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.
Ja, leider lässt sich ein Unterbruch nicht vermeiden. Am 4.Oktober 2023 zwischen 01.00 und 05.00 Uhr wird Ihr Abo zu iWay übertragen. In dieser Zeitspanne wird die Internetverbindung während rund zwei Stunden unterbrochen sein.
Unter cng-mobility.ch ist ein Forum mit spannenden und praktischen Informationen zu Erdgas als Treibstoff eingerichtet. Hier können auch Interessierte untereinander Erfahrungen austauschen.
Nein, aber es erleichtert die Umsetzung und sensibilisiert für
das Thema Stromversorgung, Notstrom, USV etc. Es gibt nur eine
Verpflichtung: Während der Strommangellage die Kontingentierung
einzuhalten.
Nein. Erst nach Monatsende werden die Verbrauchswerte
fernausgelesen und mit dem vorher zugewiesenen Kontingent verglichen. Kunden
haben ihre individuelle Möglichkeit, ihre Energie einzusparen, z.B. auch erst
gegen Monatsende.
Behörden und Energiebranche arbeiten zurzeit mit
Hochdruck daran, die notwendigen Konzepte und Massnahmen gemeinsam zu
erarbeiten und zu implementieren. Für eine Gasmangellage ist die wirtschaftliche
Landesversorgung des Bundes zusammen mit der Kriseninterventionsorganisation
der Gaswirtschaft verantwortlich. Energie Wasser Bern als lokales
Versorgungsunternehmen ist dafür zuständig, deren Vorgaben im eigenen
Versorgungsgebiet umzusetzen.